Aktuelle Informationen Zahnarztpraxis Passau

Aktuelles

Entgegen kursierenden Gerüchten werden in unserer Praxis selbstverständlich neue Patienten jederzeit angenommen.

01.03.2024 Sehr gute Kinderzahnpasta schon ab 45 Cent!

Die Stiftung Warentest testete 11 Kinderzahnpasten. Mit „sehr gut“ wurden Zahnpasten schon ab 45 Cent pro Tube bewertet.

Der Testsieger „Tabaluga Zahngel für Kinder Bubble Gum-Geschmack“ von Edeka für 62 Cent erhielt die Gesamtnote 1,0. „SensiDent Kids Zahncreme“ von Müller wurde ebenfalls mit sehr gut und Gesamtnote 1,1 eingestuft und kostet gerade mal 45 Cent pro Tube.

Zahnpasten ohne Fluorid wurden mit „Mangelhaft“ bewertet, da sie Milchzähne nicht ausreichend vor Karies schützen.

Quelle: Stiftung Warentest - https://www.test.de/kinderzahnpasta-im-test-4947022-0/

01.03.2024 Liebe Grüße zu Ostern

Die Natur erwacht zu Oster zu neuem Leben, die Krokusse sprießen und die ersten Blüten sind zu sehen. Kinder freuen sich schon auf den Osterhasen und Eier werden wieder bunt gefärbt.

Wir wünschen Ihnen erholsame Osterfeiertage und eine schöne Frühlingszeit!

01.02.2024 Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung

Während die professionelle Zahnreinigung (PZR) vor einigen Jahren noch eine Privatleistung war, haben inzwischen viele Krankenkassen die Vorteile einer PZR erkannt und immer mehr bezuschussen diese inzwischen für ihre Versicherten.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV hat eine Umfrage unter den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt und ermittelt, welche Kassen einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung übernehmen.

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie auf dieser speziellen Informations-Website der KZVB einsehen: https://www.kzbv.de/pzr-zuschuss#

01.01.2024 E-Rezept seit 1. Januar 2024 im Einsatz

Seit 01.01.2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte, Mitglieder von Berufsgenossenschaften und Unfallkrankenkassen als E-Rezepte ausgestellt werden. Das E-Rezept kann dann in der Apotheke mit der Gesundheitskarte, einer App der gematik oder einem Papierausdruck mit QR-Code eingelöst werden.

01.11.2023 Atemaussetzer im Schlaf können krank machen

Wenn jemand im Schlaf unter Atemaussetzern leidet, nennt man dies Schlafapnoe. Der Körper leidet kurzzeitig unter Sauerstoffmangel und gibt sich im Schlaf ein „Wecksignal“. Die Folge ist nicht erholsamer Schlaf. Dadurch ist der Mensch morgens nicht „ausgeschlafen“ – häufige Tagesmüdigkeit ist die Folge und kann zu gefährlichem Sekundenschlaf am Steuer führen. Stellt ein Schlaflabor Atemaussetzer fest, können Zahnärzte in leichteren Fällen mit speziellen „Protrusionsschienen“ die Atemaussetzer reduzieren und die Schlafstörung oft beheben.

01.10.2023 Bei Kindern ist Karies familienabhängig

Forscher in Basel untersuchten, ob man aus der Kariesaktivität eines Kindes auf das Kariesrisiko von Geschwisterkinder schließen kann. Dabei wurden Daten von über 13.000 Schülern ausgewertet. Das Fazit war, dass das Risiko für Geschwister steigt, wenn ältere Geschwister Karies haben. Dies bestätigt entsprechende Studien aus Norwegen und Dänemark zu festgestellten Häufungen von Karies in Familien.

Quelle: zm-online

14.03.2020 Coronavirus: Krank zum Zahnarzt?

Coronavirus: Krank zum Zahnarzt?

Ihr Zahnarzttermin steht kurz bevor und Sie fragen sich, ob Sie ihn wahrnehmen können? Prüfen Sie anhand folgender Punkte, wie es Ihnen geht:

Sie zeigen keine Symptome

Wenn Sie sich gesund fühlen und unter keinen Krankheitssymptomen wie Husten, Halskratzen, Schnupfen und/oder Fieber leiden, können Sie Ihren Zahnarzttermin wie geplant wahrnehmen.

Sie haben Symptome wie Husten, Halskratzen und/oder Fieber

Bei Symptomen von akuten Atemwegserkrankungen wie Husten, Halskratzen und/oder Fieber sollte die Behandlung auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Falls Sie als Notfallpatient zum Zahnarzt müssen, rufen Sie vorher bitte in der Praxis an, um über Ihre Symptome zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sie haben die Sorge, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Dann wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder an die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Bei Ihnen besteht der dringende Verdacht beziehungsweise es wurde bereits eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert

Eine Schmerzbehandlung darf Ihr Zahnarzt nicht verweigern, auch wenn bei Ihnen der dringende Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Um Praxisteam und andere Patienten zu schützen, sollten sich Behandlungen jedoch wirklich nur auf äußerste Notfälle beschränken.

Schmerzbehandlungen, die nicht aufschiebbar sind, führt Ihr Zahnarzt unter erhöhten Vorsichtsmaßnahmen durch. Informieren Sie die Praxis unbedingt telefonisch über den Verdacht beziehungsweise die Diagnose, bevor Sie sich auf den Weg zum Zahnarzt machen.

Verhaltenstipps für die Zahnarztpraxis

  • Das Team der Zahnarztpraxis heißt Sie herzlich willkommen. Haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Ihnen Ihr Zahnarzt und das Praxisteam zur Begrüßung nicht die Hand geben.
  • Achten Sie auf eine gute Händehygiene – waschen Sie sich vor dem Zahnarztbesuch und am besten auch noch einmal direkt, wenn Sie in der Praxis ankommen, gründlich die Hände.
  • Halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette: Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Halten Sie Abstand und drehen Sie sich von anderen Personen weg.
  • Wenn Sie unter Krankheitssymptomen leiden, halten Sie möglichst ein bis zwei Meter Abstand von Praxisteam und anderen Patienten.
01.01.1970 Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung

Während die professionelle Zahnreinigung (PZR) vor einigen Jahren noch eine Privatleistung war, haben inzwischen viele Krankenkassen die Vorteile einer PZR erkannt und immer mehr bezuschussen diese inzwischen für ihre Versicherten.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV hat eine Umfrage unter den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt und ermittelt, welche Kassen einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung übernehmen.

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie auf dieser speziellen Informations-Website der KZVB einsehen: https://www.kzbv.de/pzr-zuschuss#